
Förderung für Ihre Wärmepumpe: KfW 458 einfach erklärt
Bei Erfüllung der KfW-Voraussetzungen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Mit Boni sind insgesamt bis zu 70 Prozent, bei bestimmten Einkommens- und Familienvoraussetzungen bis zu 80 Prozent möglich. Wir erstellen die technische Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie durch den Ablauf.
Stand: Konditionen seit 21.07.2026.
So setzt sich die Förderung für Ihre Wärmepumpe zusammen
Boni
bis insgesamt 70 %
u. a. für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen
Einkommensbonus
bis insgesamt 80 %
selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen; bis 30.000 €, für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind mit Kindergeldberechtigung bis 40.000 €. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Förderfähige Kosten
höchstens 28.000 €
für die erste Wohneinheit; weitere Wohneinheiten mit geringeren Beträgen
Grundförderung
30 %
alle Antragsteller mit förderfähiger Heizung
Der frühere Effizienzbonus ist mit der Reform vom 21.07.2026 entfallen. Den Eigenanteil können Sie auf Wunsch mit einem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzieren.
Wichtig: Ab Februar 2027 sinkt die Förderung
Ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und förderfähige Kosten jedes Halbjahr. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Wer bis dahin plant und beantragt, sichert sich die aktuellen Konditionen.
Welche Häuser werden gefördert?
Bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind ausgeschlossen.
Die Wärmepumpe muss die technischen Anforderungen der KfW erfüllen, unter anderem bei Effizienz und Geräuschentwicklung. Das prüfen wir bei der Planung.
Antragsteller ist der Eigentümer. Den Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
So läuft der Antrag ab
01
Beratung und Angebot
Wir planen die Anlage und erstellen ein Angebot mit Ihrem Eigenanteil nach Förderung.
02
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die erstellen wir für Sie.
03
Vertrag mit Fördervorbehalt
Damit wird die Beauftragung an die Förderentscheidung geknüpft.
04
Antrag bei der KfW
Sie stellen ihn im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Wir erklären Ihnen jeden Schritt.
05
Einbau und Nachweis
Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW.
Häufige Fehler, die die Förderung kosten
Den Vertrag ohne Fördervorbehalt unterschreiben
Mit den Arbeiten vor der Antragstellung beginnen
Ein Gerät wählen, das die Anforderungen der KfW nicht erfüllt
Die Frist für die Nachweise nach dem Einbau verpassen
Wir achten bei jedem Projekt auf diese Punkte.
